Beihilfe

Beamte sind i.d.R. Beihilfe-Berechtigt und unterliegen damit besonderen Regeln in der Krankenversicherung. Diese unterscheiden sich jedoch nach Bundesland.

Der Rechner verwendet ein vereinfachtes und einheitliches Modell für die Beihilfe. Dieses geht von einer pauschalen Erstattung von 50% aller Behandlungskosten in der PKV aus (und entsprechend niedrigeren Beiträgen).

Eine hälftige Beihilfe für die GKV-Beiträge kann mit der Option Arbeitgeber-Anteil abziehen im Erweiterten Rechner simuliert werden.

Diese Begriffserklärung bezieht sich auf die Verwendung in unserem Rechner zum Vergleich von PKV und GKV Kosten.

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