Die kostenlose GKV Familienversicherung für Kinder

Unterschied zwischen GKV und PKV

Einer der Vorteile der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist, dass Kinder unter gewissen Umständen beitragsfrei (sprich kostenlos) bei einem Elternteil mitversichert sein können. Oft ist dies jedoch auch ausgeschlossen, siehe unten.

In der privaten Krankenversicherung (PKV) benötigen Kinder hingegen grundsätzlich einen eigenen Vertrag. Dieser fällt zwar normalerweise deutlich günstiger aus als bei einem Erwachsenen, mit über 100€ pro Monat können Sie jedoch schon rechnen.

Ob Ihre Kinder in die kostenlose Familienversicherung der GKV dürfen, macht also einen relevanten Unterschied bei den Gesamtkosten der Krankenversicherung Ihrer Familie.

Wann können Kinder kostenlos mitversichert werden? Wann gibt es einen Ausschluss von der Familienversicherung?

Kinder können grundsätzlich nur dann beitragsfrei in der GKV mitversichert werden...

  • wenn mindestens ein Elternteil selber in der GKV krankenversichert ist, und
  • wenn sie selber kein nennenswertes Einkommen und keine Pflichtversicherung als Arbeitnehmer besitzen.

Bei nicht verheirateten Eltern ist die Sache einfach: Ist ein Elternteil in der GKV, kann das Kind dort beitragsfrei mitversichert werden.

Kinder in der GKV Familienversicherung: mögliche Kombinationen bei verheirateten Eltern

Bei verheirateten Eltern bzw. eingetragenen Lebenspartnerschaften kommt es auf den/die Hauptverdiener(in) an, also den- oder diejenige(n), der/die ein höheres Einkommen als der/die andere hat.

Kinder können dann beitragsfrei in der GKV mitversichert werden, wenn der/die Haupt­verdiener(in) ein Jahreseinkommen unter der Versicherungspflichtgrenze hat (69.300€ im Jahr 2024) oder selbst in der GKV ist (SGB 5, §10, Abs. 3).

Die nebenstehende Abbildung verdeutlicht die möglichen Kombinationen bei verheirateten Eltern.

Wie lange können Kinder kostenlos in der GKV Familienversicherung mitversichert werden?

Solange die genannten Voraussetzungen erfüllt sind, ist die Familienversicherung bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, bei fehlender Erwerbstätigkeit des Kindes bis 23 Jahre, bei Studium o.ä. bis zu 25 Jahre möglich. Die gesetzlichen Grundlagen hierzu finden sich im SGB 5, §10, Abs. 2.

Unser Rechner zum Vergleich der Kosten von PKV und GKV erkennt automatisch, ob die kostenfreie Familienversicherung Ihrer Kinder möglich oder ausgeschlossen ist.