Beitragsbemessungsgrenze

Die Beitragsbemessungsgrenze liegt 2024 bei 62.100€. Es handelt sich um das maximale Jahreseinkommen (brutto), das zur Berechnung der Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung herangezogen wird. Damit gibt es einen maximal zu zahlenden Beitrag für die GKV. Verdient ein Arbeitnehmer mehr, erhöht sich sein Beitrag nicht.

Diese Begriffserklärung bezieht sich auf die Verwendung in unserem Rechner zum Vergleich von PKV und GKV Kosten.

Zurück zu Begriffen in der Krankenversicherung