Rente

Die Höhe des Jahreseinkommens im Ruhestand kann im Rechner anhand Ihres Einkommensverlaufs geschätzt oder von Ihnen festgelegt werden. Berücksichtigen Sie neben der Rente auch Einkommen aus Vermietung, Zinsen, etc.

Bei Arbeitnehmern wird von einer gesetzlichen Rente mit KV-Zuschuss i.H.d. Arbeitgeber-Anteils ausgegangen, bei Selbständigen von einer Rente ohne KV-Zuschuss, die aber voll GKV-beitragspflichtig wäre.

Diese Begriffserklärung bezieht sich auf die Verwendung in unserem Rechner zum Vergleich von PKV und GKV Kosten.

Zurück zu Begriffen in der Krankenversicherung