Versicherungspflichtgrenze

Die Versicherungspflichtgrenze liegt 2024 bei 69.300€. Bezieht ein Arbeitnehmer ein höheres Jahreseinkommen (brutto), kann er nach 1 Jahr in die Private Krankenversicherung wechseln. Die Grenze spielt außerdem eine Rolle bei der Familienversicherung. Andere Bezeichnung: Jahresarbeitsentgeltgrenze.

Diese Begriffserklärung bezieht sich auf die Verwendung in unserem Rechner zum Vergleich von PKV und GKV Kosten.

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