Zusatzbeitrag

Die gesetzlichen Krankenversicherungen können seit 2011 Zusatzbeiträge nach eigenem Ermessen erheben, seit 2015 als Prozentsatz des Einkommens. Die Voreinstellung des Rechners beträgt für 2024 1,7%, wovon jeweils die Hälfte vom Arbeitnehmer und Arbeitgeber getragen wird.

In Anlehnung an eine Analyse der Universität Köln und das Bundesversicherungsamt geht der Rechner davon aus, dass die Zusatzbeiträge in den kommenden Jahren kontinuierlich steigen werden.

Diese Begriffserklärung bezieht sich auf die Verwendung in unserem Rechner zum Vergleich von PKV und GKV Kosten.

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