Familienversicherung da unter Versicherungspflichtgrenze

Kinder können stets in die Familienversicherung, wenn Ihr Ehepartner in der GKV ist und Ihr Einkommen und das Ihres Ehepartners die Versicherungspflichtgrenze vsl. nicht übersteigen wird. Nachdem auch die Wahl Ihrer eigenen Versicherung dies nicht beeinflusst, werden die zusätzlichen Kinderbeiträge der PKV nicht in den Prognosen des Rechners ausgewiesen. Damit bleibt die Vergleichbarkeit erhalten, denn diese Beiträge muss Ihre Familie in keinem Fall aufbringen.

Siehe auch Wann ist die kostenlose GKV-Familienversicherung für Kinder möglich?

Diese Begriffserklärung bezieht sich auf die Verwendung in unserem Rechner zum Vergleich von PKV und GKV Kosten.

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